Treibhauspotenzial
(GWP) bezeichnet das Maß, in dem 1 kg des Kältemittels im Dampfverdichtungszyklus schätzungsweise zur Erderwärmung beiträgt, ausgedrückt in kg CO2-Äquivalenten über einen Zeitraum von 100 Jahren
Die GWP-Werte sind Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 zu entnehmen
für fluorierte Kältemittel gelten die im dritten Bewertungsbericht (TAR) des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen [1] veröffentlichten GWP-Werte (GWP-Werte des IPCC von 2001 bezogen auf 100 Jahre)
für nicht fluorierte Kältemittel gelten die im ersten Bewertungsbericht des IPCC [2] veröffentlichten GWP-Werte bezogen auf 100 Jahre
die GWP-Werte für Kältemittelmischungen werden anhand der Formel in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 berechnet
für oben nicht aufgeführte Kältemittel ist der im Rahmen des UNEP veröffentlichte IPCC-Bericht 2010 über Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen vom Februar 2011 oder neueren Datums maßgeblich